Kfz.- Sachverständigenbüro Kunz
Ihr Partner im Schadensmanagement

Rechtsberatung ist nie verkehrt 


Warum ein Verkehrsrechtsanwalt nach einem unverschuldeten Unfall wichtig ist

Nach einem Verkehrsunfall stehen Geschädigte häufig vor vielen Fragen: Wer haftet für den Schaden? Welche Kosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen? Darf die Versicherung einzelne Positionen kürzen? Und welche weiteren Ansprüche bestehen neben den reinen Reparaturkosten?
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht übernimmt die rechtliche Schadenabwicklung und sorgt dafür, dass Ihre Ansprüche vollständig geprüft und gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden. Denn Versicherungen prüfen Schäden aus ihrer wirtschaftlichen Sicht – der beauftragte Rechtsanwalt vertritt dagegen ausschließlich Ihre Interessen.

Ihre Vorteile durch anwaltliche Unterstützung

Ein Verkehrsrechtsanwalt kann unter anderem folgende Ansprüche prüfen und durchsetzen:

  • Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungsaufwandmerkantile Wertminderung
  • Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten
  • Abschlepp-, Bergungs- und Standkosten
  • Sachverständigenkosten
  • allgemeine Kostenpauschale
  • An- und Abmeldekosten sowie weitere Nebenkosten
  • Haushaltsführungsschaden und Verdienstausfall
  • Schmerzensgeld bei unfallbedingten Verletzungen
  • mögliche Ansprüche bei Totalschäden, Leasing- oder finanzierten Fahrzeugen

Darüber hinaus übernimmt der Rechtsanwalt die gesamte Kommunikation mit der Versicherung, prüft Haftungsfragen und Kürzungen, überwacht wichtige Fristen und reagiert auf Einwendungen der gegnerischen Versicherung. Dadurch müssen Sie sich nicht selbst mit komplizierten rechtlichen Fragen oder umfangreicher Korrespondenz auseinandersetzen.


Sachverständiger und Rechtsanwalt – zwei unabhängige Partner an Ihrer Seite

Als unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro dokumentieren und bewerten wir den Fahrzeugschaden aus technischer Sicht. Der Verkehrsrechtsanwalt übernimmt die rechtliche Durchsetzung der daraus resultierenden Ansprüche. Diese klare Aufgabenverteilung ermöglicht eine professionelle und vollständige Schadenregulierung.


Wer trägt die Rechtsanwaltskosten?

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall gehören die erforderlichen Rechtsanwaltskosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden. Sie werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung entsprechend der festgestellten Haftungsquote übernommen. Trifft Sie keine Mitschuld, werden die erforderlichen Kosten in der Regel vollständig erstattet.
Wir arbeiten mit erfahrenen Fachanwälten für Verkehrsrecht zusammen und stellen Ihnen auf Wunsch gerne den Kontakt zu einer geeigneten Kanzlei her.

Rufen Sie uns an – wir unterstützen Sie bei den ersten Schritten und begleiten Sie gemeinsam mit einem Verkehrsrechtsanwalt durch die Schadenabwicklung.